bei der Vorgabezeitermittlung die Zeitdauer, die ein Mensch oder ein Betriebsmittel zur unmittelbaren Bearbeitung der Produkteinheiten eines Auftrags benötigt.
Ausführungszeit ist ein Begriff des REFA-Verbandes und gehört zusammen mit der Rüstzeit zur Auftragszeit. Die Ausführungszeit umfaßt alle nach der Rüstzeit anfallenden Arbeitszeiten. Sie ist von der Auftragsgröße abhängig, hat also variablen Charakter.
Beispiel:
Auf einer Kunststoffpresse soll ein Auftrag von m = 800 Kunststoffteilen gefertigt werden, wobei jedes Teil te = 0,5 Maschinenminuten benötigt.
Dann gilt für die Ausführungszeit ta die Gleichung:
ta = m ? te = 800 ? 0,5 = 400 Min/Auftrag.
Hilfsgröße zur Ermittlung der Vorgabezeit und damit von Bedeutung für die Einzellohnkostenplanung. Die Ausführungszeit umfaßt alle nach der Vorbereitungszeit (Rüstzeit) auftretenden Arbeitszeiten. Sie bildet zusammen mit der Rüstzeit die gesamte Vorgabezeit, die zur Verrichtung eines Arbeitsganges an einer bestimmten Leistungseinheit oder eines Auftrages nötig ist. Die Ausführungszeit wird untergliedert in Ausführungsgrund- und Ausführungsverteilzeiten.
Die Ausführungszeit als Element der Auftragszeit setzt sich aus den anteiligen Zeiten je Einheit zusammen. Diese bestehen aus der Grundzeit, der Erholungszeit und der Verteilzeit. Die Ausführungszeit und die Rüstzeit ergeben zusammen die Auftragszeit oder Vorgabezeit.
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