Sammelbezeichnung für Unternehmer, die vornehmlich Ausfuhrhandel betreiben. Sie kaufen Ware auf eigene Rechnung im Inland und verkaufen sie im Ausland. Dort unterhalten sie häufig Niederlassungen oder arbeiten mit Korrespondenten zusammen. Die Beratung erfolgt in der Regel anhand von Mustern und Katalogen, die meist von Ausfuhragenten zur Verfügung gestellt werden. Die Einbeziehung eines Ausfuhrhändlers bei Exportgeschäften hat für die Hersteller den Vorteil, das Geschäft im Inland abwickeln zu können und den Kaufpreis vom Ausfuhrhändler erstattet zu bekommen. Der Ausfuhrhändler übernimmt die Abwicklung des Ausfuhrgeschäftes. Er gibt konkrete Anweisungen über die notwendige Beschaffenheit der Ware, ihre Aufmachung, ihre Verpackung und ihre Markierung. Darüber hinaus besorgt er den inländischen und grenzüberschreitenden Transport, die Versicherung, die Aus- und Einfuhrabwicklung und die Ausfuhrfinanzierung. Insgesamt hat die Bedeutung des Ausfuhrhandels jedoch abgenommen, da Großproduzenten in der Regel über eigene Außenhandelsabteilungen verfügen. Zudem treten Ausfuhrmakler und Exportkommissionäre auf.
(Exporteur); eine Ausfuhrhandel betreibende Person. Der A. kauft im Inland Waren auf eigenen Namen und eigene Rechnung und verkauft diese an Abnehmer im Ausland, wiederum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der A. unterscheidet sich dadurch vom Ausfuhragenten, Ausfuhrmakler, Ausfuhrkommissionär. A. sind überwiegend auf bestimmte Absatzländer ausgerichtet. Sie können ihre Geschäfte mit unterschiedlichen Gütern (allgemeiner A., Ausfuhrsortimentshändler) oder nur mit bestimmten Warengruppen (Ausfuhrspezialhändler) abwickeln. A. tragen besondere Ausfuhrrisiken, z. B. für Wechselkursveränderungen, lange (Schiffs-)Transportzeiten.
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