Zur Deckung der Vertriebs- und Verwaltungskosten erheben Kapitalanlagegesellschaften auf Investmentfonds einen sogenannten Ausgabeaufschlag. Der Ausgabeaufschlag ergibt sich in Prozenten des Rücknahmepreises des Fondsanteils: Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
bezeichnet bei Fonds die prozentual erhobene Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen einmalig erhoben wird.
Zur Deckung der Vertriebskosten wird beim Kauf von Investmentanteilen i. d. R. ein Ausgabeaufschlag erhoben. Dieser wird in Prozenten des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
Auch Investmentgesellschaften halten gleich am Anfang der Geschäftsbeziehung die Hand mit einer Zugangsgebühr auf: mit den Ausgabeaufschlägen von einem bis acht Prozent. Allerdings sind die Ausgabeaufschläge der unterschiedlichen Fondsarten auch unterschiedlich hoch. Für Geldmarktfonds fordern Investmentgesellschaften maximal ein Prozent, bei Rentenfonds zwei bis vier Prozent. Offene Immobilienfonds kosten meist fünf Prozent, und bei Aktienfonds liegen die Ausgabeaufschläge zwischen vier und maximal acht Prozent.
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