Lastenausgleichfonds, Staatsbank Berlin
unter unmittelbarer Bundesverwaltung stehende und in ihren Aktivitäten von Wirtschaftsplänen bestimmte Sondervermögen des Bundes:
1. Das älteste bestehende Sondervermögen dieses Namens wurde zur Durchführung des Lastenausgleichs gebildet (Gesetz vom 14.8.1952).
2. Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Gesetz vom 26.8.1986).
3. Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes (Gesetz vom 19.4.1990).
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