ist ein Verfahren zur Umlage der Kostenstellen-Kosten bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Ein »Ausgleich« wird bei der Kostenstellenumlage insofern herbeigeführt, als die liefernden Kostenstellen um denselben Betrag entlastet werden, um den die empfangenden Stellen belastet werden. Ein »Ausgleich« erfolgt auch auf den Vorkostenstellen, die alle rechnerisch mit Null abschließen, da die Belastungen mit den Material- und Lohnkosten durch Gutschriften bei der Umlage in voller Höhe ausgeglichen werden. Die Ausgleichsumlage empfiehlt sich besonders bei starker Kostenstellenverflechtung gegenüber der Summenumlage, die lediglich Belastungen der empfangenden Kostenstellen vornimmt.
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