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Gutschrift

Gutschrift (Ggs. Lastschrift) I. In der Buchführung: Buchung auf der Habenseite eines Kontos. 2. Aus der Sicht eines Bankkontoinhabers: Bei einer Gutschrift (z. B. durch die Überweisung eines Kunden) steigt sein Konto-Guthaben bzw. vermindert sich seine Schuld an die Bank.

Formal die Buchung auf der Habenseite eines Kontos. Inhaltlich verwendet für die Buchung einer Leistung zugunsten einer anderen Person oder Unternehmung. Die Buchung auf der Habenseite zeigt, dass eine Verbindlichkeit an diese Person begründet oder eine Forderung an sie vermindert wird.

Wie die Lastschrift ist die Gutschrift eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Gutschrift wird ein bestimmter Betrag einem Konto als Guthaben verbucht, also hinzugefügt. Buchhalterisch gesehen handelt es sich um eine Habenbuchung bzw. um eine Einnahme.

Habenbuchung auf dem Konto eines Zahlungsempfängers. Ggs.: Lastschrift, Belastung.

Verbuchung eines Guthabens auf dem Konto des Kunden. Gegensatz ist die Belastung.

im Gegensatz zur »Belastung« wird bei einer Gutschrift ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto des Kunden als Guthaben verbucht.

Begr. d. (betrieblichen) Rechnungswesens für die Buchung einer Leistung zu Gunsten einer Person oder eines Unternehmens auf der Haben-Seite des betreffenden Kontos. Gegensatz zu Lastschrift.

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