Wechsel, der von einem Ausländer als Bezogenem akzeptiert wurde.
Wechsel, den ein ausländischer Bezogener akzeptiert hat. Ist dieser eine Bank, liegt ein ausländisches Bankakzept vor.
Ein Finanzierungs- und Kreditsicherungsmittel im Außenwirtschaftsverkehr. Der ausländische Käufer verpflichtet sich mit einem Akzept zur Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages. Dabei akzeptiert eine Akzeptbank zur Finanzierung eines Warengeschäfts ihres Kunden einen auf sie gezogenen Wechsel. Gem. den internationalen wechselrechtlichen Bestimmungen ist der auf dem Wechsel angegebene Betrag am Fälligkeitstag vom ausländischen Bezogenen zu bezahlen bzw. vom Kreditinstitut einzulösen, u. z. unabhängig von dem der Wechselausstellung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft.
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