In der Konzernrechnungslegung sind Innen und Außenumsatzerlöse zu unterscheiden. Aus der Sicht des Konzerns als wirtschaftliche Einheit sind Umsatzerlöse dann gegeben, wenn sie im Lieferungs und Leistungsverkehr mit nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen entstanden sind (= Außenumsatzerlöse). Innenumsatzerlöse, d. h. Erlöse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, sind dagegen zu eliminieren, wenn die Vermögensgegenstände ohne oder nach Bearbeitung zur Weiterveräußerung bestimmt sind oder außerhalb des üblichen Lieferungs und Leistungsverkehrs erworben wurden.
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