Besteht zwischen den variablen Kosten und der Maßgröße x (• Bezugsgröße) eine proportionale Beziehung und besteht außerdem eine feste Relation zwischen x und y, so kann auch y als Maßgröße herangezogen werden, da dann auch y proportional zu den variablen Kosten sein muß. Dieses Gesetz von der Austauschbarkeit der Maßgrößen kann beispielsweise wie folgt angewandt werden: Man ermittelt die Höhe der variablen Kosten nicht über die Anzahl der gefertigten Produkte, sondern mit Hilfe der sich zur Stückzahl proportional verhaltenden Maschinenlaufzeit.
Das Austauschbarkeitsgesetz wird verwendet, um die Kostenrechnung wirtschaftlicher zu gestalten. Dabei ist streng darauf zu achten, daß die Ersatz-Maßgröße sich proportional zu der ursprünglichen Maßgröße verhält, damit auch durch diesen Austausch das Kostenverursachungsprinzip nicht verletzt wird.
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