Auswahlplan
Das Auswahlprinzip der Betriebswirtschaftslehre ist die aus der Erfahrung abgeleitete oberste Zielsetzung der Unternehmung, das heißt das erwerbswirtschaftliche Prinzip, die langfristige Gewinnmaximierung. Im System der Zentralverwaltungswirtschaft ist dagegen das Auswahlprinzip die Planerfüllung. In beiden Systemen wird der Betrieb aber daran interessiert sein, die jeweilige Zielsetzung, also Gewinnmaximierung oder Planerfüllung, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips zu realisieren.
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