Erweiterungsform der Kontovollmacht als einer Gattungsvollmacht für alle Handlungen im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten einschließlich der Aufnahme von Krediten und zur Verfügung über alle bestehenden Konten. Die Bankvollmacht wird nicht auf einem Kontoeröffnungsantrag, sondern in einem gesonderten Schreiben erteilt.
Widerrufliche Ermächtigung eines Dritten zur Verfügung über ein Bankkonto. Nach den einschlägigen Vollmachtsformularen der Banken kann die bevollmächtigte Person ohne Zustimmung des Kontoinhabers Untervollmachten erteilen. Da dieses i. d. R. nicht beabsichtigt ist, muss die entsprechende Klausel auf dem Vollmachtsformular gestrichen werden.
Siehe auch: Oderkonto
Vorhergehender Fachbegriff: Bankvertrieb | Nächster Fachbegriff: Bankwochenstichtage
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|