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Bankkonto

Konto

Kurzbezeichnung : Konto. Von und bei der Bank als Konto führende Stelle für ihren Kunden, den Kontoinhaber, nach den Regeln der doppelten Buchhaltung geführte Rechnung. Über Konten werden alle Eingangs- und Ausgangszahlungen verrechnet, die sich zu Gunsten und zu Lasten der Kunden ergeben. Die Bank muss sich nach § 154 AO und Geldwäschegesetz vor der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Legitimation des/der künftigen Kontoinhabers verschaffen (Legitimationsprüfung), unter Anerkennung der AGB der Bank sowie der Schufa-klausel durch den Kunden sowie Hinterlegung seiner Unterschriftenprobe. Zu unterscheiden: Geldkonten und Depotkonten. Erstere - Bankkonten i. e. S. - lassen sich weiter einteilen in Kontokorrent- oder Girokonten, Termingeld- (Festgeld-, Kündigungsgeld-)konten und Sparkonten, Oder- und Undkonten, Treuhandkonten, Euro-und Währungskonten (US$-, Yen-, Schweizer-Frankenkonten usw.). Rechtlich sind die meisten Bankkonten Kontokorrente. Das Kontoguthaben eines Kunden kann gepfändet werden.

Konten werden von Geschäftsbanken für Kunden geführt, die den Zahlungsverkehr und ihre sonstigen Geldgeschäfte hierüber abwickeln. Der Kontoinhaber ist Verfügungsberechtigter über das Konto, kann jedoch auch Kontovollmachten erteilen. Die Bank legt durch Übersendung von Kontoauszügen kontinuierlich Rechnung über Geldein- und -ausgänge. Bei der Mehrzahl der bei Banken unterhaltenen Konten handelt es sich um Kontokorrentkonten, die auch als Girokonten bezeichnet werden. Daneben gibt es u. a. Festgeldkonten, Terminkonten, Sparkonten, Treuhandkonten, die von zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen eingerichtet werden, Fremdwährungskonten. Neben diesen Geldkonten werden von Banken auch Depotkonten (Wertpapierkonten) geführt.
Bei der Neueröffnung von Bankkonten wird vm jeweiligen Bankinstitut PinlP I P¢itimatic)nsnrüfung des Kontoinhabers durcheeführt. Rechtliche Grundlage der Kontoverbindung sind die AGB. Bei Privatkonten ist der Kontoinhaber verpflichtet, eine sog. Schufa-Erklärung zu unterzeichnen.
Siehe auch: Bankvollmacht, Oderkonto, Schufa

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