Verhandlungsführung zwischen zwei oder mehr Individuen, Gruppen, Organisationen usw., in denen eine Vereinbarung zustande kommt die auf dem Austausch von Leistungen beruht. Dabei bedienen sich die Partner verschiedener Mittel und Methoden der Machtentfaltung (z.Bargaining in Tarifverhandlungen: Drohung mit Streik oder Aussperrung, Lohnforderungen werden nicht in voller Höhe erfüllt, dafür aber andere Leistungen erhöht usw.).
(Aushandeln):
1. Eine Strategie der positiven Konfliktlösung im Konfliktmanagement, bei der trotz der Unvereinbarkeit der Ziele und Standpunkte zwischen den Konfliktparteien Zustimmung und Oberzeugung angestrebt werden. Meist mündet das Aushandeln in einen Kompromiss.
2. Eine unternehmerische Autonomiestrategie, bei der zwei oder mehrere Gruppen oder Organisationen mit dem Ziel verhandeln, eine Vereinbarung hinsichtlich des Austauschs von Leistungen zu erzielen. Die Verhandlungspartner verfügen in der Regel über Machtmittel (Belohnung und Bestrafung), mit denen sie das Verhalten der anderen Partei beeinflussen können. Diese Strategie findet sich häufig bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Tarifverhandlungen).
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