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Basiszinssatz

(engl base rate, prime rate) Der Basiszinssatz ersetzt den zuvor von der Deutschen Bundesbank angewendeten Diskontsatz, soweit dieser in Verträgen und Vorschriften als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird (siehe auch Indexierung von Geldschulden). Der erste Basiszinssatz knüpft seit dem 1.1.1999 an den letzten Diskontsatz der Bundesbank an. Er orientiert sich an den Veränderungen des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB). Alle vier Monate überprüft die Deutsche Bundesbank, ob sich die Bezugsgröße um mindestens 0,5 Prozentpunkte geändert hat, um dann eine entsprechende Anpassung des Basiszinssatzes vorzunehmen.

Grundlage für die Festsetzung von Verzugszinsen beim Verbraucherkredit (»B + 5 %«). Entspr. in etwa dem institutsspezif. durchschnittlichen Sollzinssatz.

Zinssatz, der in gesetzlichen Regelungen und Verträgen als Bezugsgröße für Zinsen verwendet und unter Berücksichtigung der Entwicklung am Geldmarkt angepaßt wird. Bis Ende 1998 wurde in 59 Vorschriften des deutschen Bundesrechts auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Bezug genommen. Das DiskontsatzÜberleitungs-Gesetz (DUG) im Rahmen des Euro-Einführungsgesetzes vom 9.6.1998 setzte an die Stelle des Diskontsatzes bis 31.12.2001 den sog. Basiszinssatz. Die Bundesregierung wurde ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats dasjenige Steuerungsinstrument der Europäischen Zentralbank als Bezugsgröße des Basiszinssatzes zu bestimmen, das dem Diskontsatz nach Aufgabe, Anderungshäufigkeit und Wirkungsweise am ehesten entspricht. Sie hat mit Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung vom 10.2.1999 den Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) im Rahmen der - Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken als Bezugsgröße bestimmt. Verstetigungselemente im Zuge der Dynamisierung des Basiszinssatzes sind a) Anpassung nur alle 4 Monate, sofern b) die Veränderung über einen halben Prozentpunkt hinausgeht. Die Deutsche Bundesbank setzte zum 1.1.1999 erstmals den Basiszinssatz auf 2,5% fest. Analog tritt an die Stelle des früheren Lombardsatzes der Deutschen Bundesbank gemäss Lombardsatz-UberleitungsVerordnung vom 18.12.1998 der Zinssatz für die Bereitstellung von Ubernachtliquidität durch das ESZB (Spitzenrefinanzierungsfazilität, SRF-Satz) im Rahmen der Ständigen Fazilitäten.

Als Ersatz für den bisherigen Diskontsatz wurde gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DUG) aus Anlass der Einführung des
Euro zum 1.1.1999 der Basiszinssatz eingeführt, der von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird. Der Basiszinssatz dient als Regulativ bei der Geldversorgung und hinsichtlich des Zinsniveaus im EuroRaum. Das oberste währungspolitische Organ der EU, die Europäische Zentralbank, beeinflusst durch Festlegung des Basiszinssatzes und des Satzes der Spitzenrefinanzierungsfazilität die konjunkturelle Entwicklung in Europa.
Siehe auch: Spitzenrefinanzierungsfazilität

In Deutschland gem. Diskontsatz-Überleistungsgesetz (DOG) vom 09.06.1998 der am 31.12.1998 geltende Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Er trat bis zum 31.12.2001 an die Stelle des früheren Diskontsatzes, sofern dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften und Verträgen verwendet wurde. Der B. wird zum 01.01., 01.05. und 01.09. eines jeden Jahres verändert, sofern eine andere Bezugsgröße — nämlich der Satz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB — seit seiner letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Eine Neufestsetzung des B. erfolgt aber nur, wenn sich diese Bezugsgröße um mindestens 0,5 Prozentpunkte geändert hat.

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