sind Unternehmen, die gewerbsmäßig und als Treuhänder zur Errichtung von Bauwerken tätig werden. Dabei kann es sich um einen Baubetreuungsvertrag handeln, der als Geschäftsbesorgung mit dem Charakter eines Werkvertrags aufzufassen ist; hierbei nimmt der Baubetreuer neben der Errichtung des Hauses auch die finanzielle und technische Abwicklung vor. Beim eigentlichen Bauträgervertrag baut der Bauträger das Gebäude auf seinem eigenen Grundstück und übergibt es schlüsselfertig.
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