sind im öffentlichen Dienst Beamte und Richter, deren Dienstverhältnis in Bundesgesetzen bestimmt ist, sowie Arbeiter und Angestellte. Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) ist der privatrechtliche Arbeitsvertrag, der weitgehend durch Tarifverträge geregelt ist. Neben dieser grundsätzlichen Trennung zwischen Beamten und Arbeitnehmern gelten eine Reihe von Gesetzen für beide Bedienstetengruppen, wie etwa das Bundes- und die Landespersonalvertretungs- gesetze. Die Personalvertretung wirkt z.B. in Angelegenheiten der Beamten mit (Personalvertretungsrecht) .
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