Beeinflußbare Kosten sind Kosten, für die der Leiter einer Organisationseinheit (Kostenstelle, Service Center, Profit Center) direkte Verantwortung trägt, da er sie auch selbstständig beeinflussen kann. Dazu gehören diejenigen Kostenarten einer Kostenstelle, die dieser eindeutig zugeordnet werden können; auch die direkt erfaßbaren sekundären Kostenarten; nicht jedoch geschlüsselte Umlagen.
Kriterium der Beeinflußbarkeit der Kosten bei der Bildung der Kostenarten in der flexiblen Plankostenrechnung. Die Kosten werden nach beeinflußbaren und unbeeinflußbaren Kosten unterschieden (Dispositionsbestimmtheit der Kosten), wobei auch die » Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter« genau abgegrenzt wird (» Verantwortungskontrollrechnung). Der Kostenstellenleiter wird für beeinflußbare Differenzen zwischen den geplanten Soll-Kosten und den tatsächlichen Ist-Kosten verantwortlich gemacht (vgl. Verbrauchsabweichungen). Die Beseitigung der festgestellten Mängel durch den betreffenden Kostenstellenleiter ist dann Ausdruck der Kostenbeeinflussung«. Die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes kann nur durch die Senkung der beeinflußbaren Kosten gesteigert werden. Dabei ist zu beachten, daß von den variablen Kosten über die intervallfixen Kosten zu den totalfixen Kosten (fixe Kosten) die Beeinflußbarkeit der Kosten zumindest kurzfristig ständig abnimmt.
Vorhergehender Fachbegriff: Beeinflußbare Istzeiten | Nächster Fachbegriff: Beeinflußbare Planarbeitszeit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|