Auf E. Schneider (1900 - 1970) geht die Aussage zurück, Kosten im allgemeinen und Fixkosten im besonderen seien dispositionsbestimmt, d.h. von unternehmerischen Entscheidungen abhängig.
Fixkosten gibt es nur in der Kurzperiodenanalyse, auf lange Sicht sind alle Kosten beeinflußbar.
W. Kilger (1927 - 1986) spricht in diesem Zusammenhang von entscheidungsrelevanten Kosten.
Grundsatz, daß die Kosten, die von vielen Kostenbestimmungsfaktoren determiniert sind, größtenteils letztlich von irgendwelchen Entscheidungen bestimmt werden. Somit können eine Reihe von Kostenbestim- mungsfaktoren als Entscheidungsvariable interpretiert werden. Als Konsequenz dieser Überlegung ist die Forderung zu stellen, alle Kosten, die durch eine bestimmte Entscheidung variiert werden, in den Entscheidungskalkül einzubeziehen. Dadurch erhalten die Begriffe »fixe« und »variable« Kosten eine neue Interpretation. Man kann von » entscheidungsvariablen« (Variablen) und «entscheidungsfixen« Kosten sprechen. Nur erstere sind für die Entscheidung relevant.
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