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Beitragsrückgewähr

Gleichbedeutend mit Beitragsrückerstattung. Diese kann erfolgsabhängig oder erfolgsunabhängig sein,
a) Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden die Versicherungsnehmer am Überschuß, der sich am Ende des Geschäftsjahres in einem Versicherungszweig ergibt, beteiligt. Die Rückerstattung der nicht benötigten Beitragsteile erfolgt i. d. R. in den folgenden Jahren. Eine Verpflichtung zur Beitragsrückerstattung besteht in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufgrund Gesetzes und in der Lebens und Krankenversicherung aufgrund des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplans. In den übrigen Versicherungszweigen können Satzung oder Versicherungsvertrag eine Beitragsrückerstattung vorsehen,
b) Die erfolgsunabhängige Beitragsrückersuttung wird im Versicherungsvertrag vereinban und ist unabhängig von der Ertragslage des Versiche rungs Unternehmens zu leisten. Sie wird i. d. R. in Höhe von einem oder mehreren Monatsbeiträgen gewährt, wenn der Versicherungsnehmer im abgelaufenen Jahr keine Leistungen des Versicherungs Unternehmens in Anspruch genommen hat. Sie wird insbesondere in der Krankenversicherung vereinbart.

Rückzahlung der Beiträge bei vorzeitigem Tod des Versicherten. Die Beitragsrückgewähr kann sowohl für die Ansparphase als auch für die Rentenzahlungsphase vereinbart werden.

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