Förderung der beruflichen Bildung ist ein Hauptelement "aktiver" Arbeitsmarktpolitik, wie sie der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aufgegeben wurde. Sie umfasst eine subsidiäre Förderung von beruflicher Erstausbildung, einschliesslich evtl. erforderlicher besonderer berufsvorbereitender Bildungsmassnahmen oder ausbildungsbegleitender Hilfen für benachteiligte Auszubildende (Berufsausbildungsförderung), sowie die nach Ausgabenvolumen und Empfängerzahl viel bedeutsamere Förderung von beruflicher Weiterbildung (Fortbildung und Umschulung). Nach dem AFG (§§ 33-52) sind dafür sowohl Leistungen an die Teilnehmer an Bildungsmassnahmen (individuelle Förderung) als auch Darlehen und Zuschüsse für Einrichtungen der beruflichen Bildung (institutionelle Förderung) vorgesehen.
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