Gesamtheit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die eine Person verfügt bzw. über die sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verfügen muss. Die Qualifikationsanforderungen resultieren aus dem Beschäftigungssystem, das Qualifikationspotential entstammt dem Bildungs- und Ausbildungssystem. Über die künftigen Qualifikationsanforderungen liegen seitens der Qualifikationsforschung widersprüchliche Aussagen bzw. Prognosen vor (allgemeine Qualifikationserhöhung, durchgängige Dequalifizierung, Polarisierung in hohe und niedrige Qualifikationen). Das Handlungs- und Innovationspotential der Beschäftigten kommt in drei zentralen Qualifikationsbereichen zum Ausdruck: (1) Die Fachkompetenz ergibt sich aus den beruflich-fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und ist auf einen bestimmten Beruf oder ein Berufsfeld bzw. eine Berufsgruppe zugeschnitten. (2) Mit Sozialkompetenz ist die Ausstattung des Individuums mit Wertorientierungen (Bedürfnissen), Einstellungen, Normen bzw. Verhaltens- und Rollenmustern gemeint. Die für die soziale Existenz des Menschen grundlegende Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion wird kommunikative Kompetenz genannt. (3) Die Lernfähigkeit ist für die Erhaltung der Fach- und Sozialkompetenz unabdingbar. Sie umfasst einerseits die reproduktiven Fähigkeiten, die auf die Wiedergabe von Wissen, auf die störungsfreie Wiederholung bestimmter praktischer Fertigkeiten zielen oder auf Anpassung an gegebene bzw. gewünschte Einstellungen und Verhaltensweisen (z. B. Genauigkeit, Pünktlichkeit). Andererseits ist damit auch die produktive Fähigkeit gemeint, das Gelernte neu zu ordnen und anzuwenden (Transferfähigkeit) bzw. selbständig und selbsttätig Neuerungen zu entdecken, vorzuschlagen oder zu praktizieren (Innovationsfähigkeit).
Vorhergehender Fachbegriff: Berufspädagogik | Nächster Fachbegriff: Berufsrechtsschutzversicherung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|