untergliedert sich in folgende Phasen: • Exakte Spezifikation des Beschaffungsobjektes, • Einholen von Angeboten bzw. Durchführung von Ausschreibungsverfahren, • Angebotsprüfung, Angebotsbewertung, • Führung von Vergabeverhandlungen, • Auslösung der rechtsverbindlichen Bestellung, • Überwachung des Wareneingangs, • Ausgleich der Lieferantenforderung. Häufig wird das Verfahren durch verbindliche Anweisungen an die Aufgabenträger geregelt (z.B. Anzahl der einzuholenden Angebote). Im sog. Beschaffungshandbuch werden solche Arbeits- und Verfahrensvorgaben zusammengefasst. Literatur: Stark, H., Beschaffungsführung, Stuttgart 1973.
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