Messdimension der Steuerbemessungsgrund- lage (Steuerobjekt). Eine vermögensbezogene Steuerpflicht (Steuerschuld) führt zu Steuerzahlungen. Ausgangspunkt sind allgemeine Steuerobjekte oder Steuergegenstände (z.B. Einkommen, Vermögen, Umsatz; Gewerbebetrieb), die nach meist umfangreichen Zu- und Abrechnungen (vgl. z.B. zu versteuerndes Einkommen, steuerpflichtiges Vermögen, steuerpflichtige Umsätze) zur Steuerbemessungsgrundlage führen, auf die der jeweils gültige Steuertarif (Steuersatz) angewandt werden kann. Für die Steuerbemessungsgrundlage gilt i.d.R. die Besteuerungseinheit DM; bei der Kraftfahrzeugsteuer oder bei den Verbrauchsteuern können auch andere Messeinheiten oder Masskombinationen in Betracht kommen (z. B. kg, Hubraum, Achsen, Schadstoffumfang, hl, Doppelzentner, Stück, Flasche, Lagen, Blätter, Meter).
Vielfaches oder Bruchteil der Steuerbemessungsgrundlage
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