Um eine einheitliche Besteuerung internationaler Einkommensströme (Löhne, Gewinne, Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren) zu gewährleisten, d.h. Doppelbesteuerung und Steuerfreiheit zu vermeiden, stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung. Beim Quellen(land)prinzip steht die Steuerhoheit dem Land zu, in dem die Einkommen entstehen. Beim Wohnsitz(land)prinzip werden sämtliche Einkommen eines Wirtschaftssubjektes in dem Land besteuert, in dem es seinen Wohnsitz bzw. Standort unterhält. Da die nationalen Steuergesetze üblicherweise Elemente beider Prinzipien enthalten, kommt es zu Doppelbesteuerungen. So kennt das deutsche Einkommensteuerrecht sowohl die unbeschränkte (Element des Wohnsitzprinzips) als auch die beschränkte (Element des Quellenprinzips) Steuerpflicht: Natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz haben, unterliegen mit ihren gesamten Einkünften aus inländischen und ausländischen Quellen der Steuerpflicht; Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, dagegen nur mit den Einkünften aus inländischen Quellen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können die einzelnen Länder entweder unilaterale Massnahmen ergreifen oder - i.d.R. bilaterale - Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Beispiel für eine unilaterale Regelung ist die Vorschrift im deutschen Einkommensteuerrecht, nach der unbeschränkt Steuerpflichtige, die mit ihren im Ausland erzielten Einkünften dort bereits einkommensteuerlich belastet worden sind, diese Steuer grundsätzlich auf die deutsche Steuer anrechnen können. Daneben hat die Bundesrepublik Deutschland mit 61 Staaten (Stand 1.1. 1991) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen abgeschlossen, die die gemeinsame Besteuerung - differenziert nach den einzelnen Einkommensarten - regeln. In Abkommen mit Entwicklungsländern wird die steuerliche Koordination darüber hinaus mittels fiktiver Steueranrechnungen (Anrechenbarkeit) bei Zinsen und Dividenden zur Förderung von Investitionen in den Entwicklungsländern eingesetzt und damit in den Dienst der Entwicklungspolitik gestellt. Literatur: Peffekoven, R., Probleme der internationalen Finanzordnung, in: Neumark, F. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. IV, 3. Aufl., Tübingen 1983, S. 219 ff., hier S. 240ff.
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