Unter einem pBetriebe, private wird eine organisatorisch und meist auch räumlich abgrenzbare Arbeitsstätte eines privaten Unternehmens verstanden. Man unterscheidet nach der Art der Tätigkeit insbesondere Dienstleistungs, Produktions und Verkaufsbetriebe. Unternehmensgegenstand können nicht nur gewerbliche Tätigkeiten, sondern auch die Urproduktion und freiberufliche Leistungen sein, z. Betriebe, private der Betrieb einer Privatklinik oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ein Unternehmen kann aus mehreren Betrieben bestehen, sofern die einzelnen Arbeitsstätten die erforderliche organisatorische und räumliche Abgrenzung aufweisen. Hieran anknüp fend bestimmt das Betriebsverfas sungsgesetz, daß Betriebsteile als selbständige Betriebe gelten, wenn sie durch Aufgabenbereiche und Organi sation eigenständig oder weit vom Hauptbetrieb entfernt sind (§ 4 BetrVerfG).
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