kollektive Massnahme mit der Absicht, den Arbeitgeber wirtschaftlich zu schädigen und den Leistungsprozess zu stören bzw. zu unterbrechen. Der Arbeitgeber wird durch die Besetzung des Betriebsgeländes faktisch entmachtet, d.h. er kann sein Direktionsrecht nicht länger ausüben. Die Betriebsbesetzung ist streng gegenüber dem Boykott und dem Streik abzugrenzen. Durch eine Betriebsbesetzung können verschiedene Ziele verfolgt werden: • Durchsetzung von Forderungen einzelner oder aller Arbeitnehmer, • Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen (Tarifvertrag, Arbeitskampf), • Durchsetzung politischer Forderungen und • Weckung öffentlichen Interesses (z.B. Anprangerung umweltschädlicher Produkte).
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