ist die Unterbrechung bzw. Einstellung der Produktionstätigkeit eines Betriebs. Sie wird meist vorgenommen, wenn die variablen Stückkosten nicht mehr durch den Verkaufspreis gedeckt sind. Neben den ohnehin vorhandenen fixen Kosten bleiben dann auch noch unabgedeckte Anteile —variabler Kosten, was Betriebsstillegung unter Umständen wirtschaftlicher macht als Weiterproduktion. Die Stillegung kann auch durch behördliche Anordnung bei fehlender Betriebserlaubnis oder Nichteinhaltung von Auflagen erfolgen.
Vorhergehender Fachbegriff: Betriebssteuer | Nächster Fachbegriff: Betriebsstoffe
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|