Anordnung mehrerer Bezugsgrößen bei Anwendung der relativen Einzelkostenrechnung nach Riebel nach folgendem Kriterium:
Die Gemeinkosten einer untergeordneten Bezugsgröße müssen als Einzelkosten der ihr übergeordneten Bezugsgröße erfaßt werden, oder umgekehrt ausgedrückt: Die Einzelkosten einer übergeordneten Bezugsgröße sind Gemeinkosten der ihr untergeordneten Bezugsgröße. Bezugsgrößen können dabei sein: Kostenträger, Gruppen von Kostenträgern, Kostenstellen, Gruppen von Kostenstellen usw. Liegt eine Bezugsgrößenhierarchie vor, dann können alle Kosten als Einzelkosten jeweils einer bestimmten Bezugsgröße erfaßt werden. Durch den Aufbau einer Bezugsgrößenhierarchie ist eine gute Übersicht darüber zu gewinnen, wo sich auf Grund einer Entscheidung Kostenveränderungen ergeben, da der Aufbau der Bezugsgrößenhierarchie die Verbundenheit der Leistungserstellung und -verwertung widerspiegelt (relative Einzelkosten).
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