bundeseinheitlich geregelte, den Ländern zufliessende spezielle Verbrauchsteuer in Form einer Mengensteuer (Aufkommen 1991: 1,6 Mrd. DM). Steuerobjekt sind Bier und bierähnliche Getränke, die im Erhebungsgebiet hergestellt oder in dieses eingeführt werden. Steuerschuldner sind die Brauereien, bei der Einfuhr die Importeure. Der Steuersatz (DM pro Hektoliter) hängt ab vom Stammwürzegehalt des Bieres (Qualitätsstaffel), ausserdem wird er nach der Höhe der jährlichen Ausstossmenge der besteuerten Brauerei (Mengenstaffel) differenziert.
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