Nach dem Kreis der Empfänger unterscheidet man interne und externe Bilanzen. Interne Bilanzen dienen in der Regel lediglich der Information der Geschäftsführung und sind Außenstehenden meistens nicht zugänglich. Mit internen Bilanzen verfolgt die Geschäftsführung das Ziel, sich selbst über die Lage des Betriebes Re chenschaft zu geben und damit Infor mationen als Grundlage künftiger Entscheidungen zu erhalten. Aus die sem Grund e ist die Anwendung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften bei der Erstellung interner Bilanzen sinnlos. Weiterhin kann es bei einer internen Bilanz, mit der die Ge schäftsführung festzustellen versucht, inwieweit sie gesteckte betriebliche Ziele erreicht hat, und die für ihre in die Zukunft gerichteten Entschei dungen die Grundlage bilden soll, keinen bilanzpolitischen Spielraum geben.
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