Zusammenfassung der Einzelbilanzen (Bilanz) verbundener – Unternehmen, die zu einem – Konzern gehören (Konzernbilanz).
ist die Bilanz, die für einen Konzern aufgestellt wird. Sie entsteht durch Zusammenfassung der Bilanzen der einzelnen, dem Konzern zugehörigen Unternehmen. Sie gehört zur Rechnungslegung des Konzerns, die grundsätzlich in den §§ 329 ff AktG geregelt ist.
Bankkonzernbilanz. Nach bestimmten Regeln aus der Zusammenfassung von Einzelbilanzen der Bankkonzernunternehmen bzw. des Bankkonzernmutter- mit den -tochterunternehmen entstehend. Bei Instituts- und Finanzholdinggruppen nach KWG vorgeschrieben.
Aus den Bilanzen verschiedener, einem Konzern angehörender Unternehmen erstellte Bilanz.
Konzernbilanz
Zusammenfassung der Bilanzen der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu einer »Konzernbilanz«. Interne Forderungen, Verbindlichkeiten und Beteiligungen innerhalb der Unternehmensgruppe bleiben dabei unberücksichtigt.
(konsolidierter Abschluss). Zusammenfassung von Einzelbilanzen (Gewinn- und Verlustrechnungen) von Unternehmen oder Wirtschaftssektoren; z. B. Konzernbilanz oder Konsolidierte Bilanz der Monetären Finanzinstitute.
Konzernbilanz
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