Blankokredit/Personalkredit nennt sich ein ohne Sicherheiten gewährter Kredit.
siehe Blanko-Kredit.
Kredit, der ohne besonders vereinbarte Sicherheit von einer Bank gegeben wird. Entscheidend für die Kreditentscheidung ist deshalb allein die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kreditnehmers.
ist jener Kredit, der ohne Stellung von besonderen Sicherheiten und nur aufgrund der Bonität des Kreditnehmers gewährt wird. Im allgemeinen kurzfristig; verbreitetste Form: Kontokorrent.
Auch: Bankodarlehen. Ungesicherter Kredit, d. h. ein solcher, für den keine besonderen zusätzlichen Sicherheiten durch den Kreditnehmer gestellt werden bzw. zu werden brauchen, da der Kredit gebenden Bank die Bonität des Kreditnehmers ausreichend gut erscheint.
Kredit, der ohne besondere Kreditsicherungvergeben wird. Entscheidend für die Kreditvergabe sind beim Blankokredit die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Bonität.
Personalkredit. Kredit, der ohne Sicherheiten vergeben wird. Basis für die Vergabe von Blankokrediten ist die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers bzw. des finanzierten Projektes.
Ein Blankokredit umfasst eine Kreditgewährung ohne die ausdrückliche Bestellung von Kreditsicherheiten für den Kreditgeber. Blankokredite werden von den Banken nur bei hervorragender Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gewährt. Häufig hat der Kreditnehmer jedoch eine sog. Negativerklärung zu unterzeichnen, in der er sich verpflichtet, sein Vermögen weder anderen Kreditgebern als Kreditsicherheit zur Verfügung zu stellen noch dieses Vermögen zu veräussern (deswegen auch Nichtbelastungsbzw. Nichtveräusserungserklärung genannt).
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Kredit, der ohne Sicherheiten gewährt wird. Blankokredite werden in der Regel von Kreditinstituten nur gegeben, wenn die Bonität des Kreditnehmers Gewähr für die fristgerechte Rückzahlung des Kredits bietet.
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