Teilbereich der Wirtschaftsordnung, der die Verfügungs- und
Nutzungsrechte des Bodens regelt. In einer kapitalistischen Marktwirtschaft
mit Privateigentum am Boden werden die Dispositionsrechte des Bodens durch
staatliche Maßnahmen geregelt (z.B. durch Bebauungspläne) bis hin zur Enteignung
für bestimmte gesamtwirtschaftlich nützliche Zwecke. Im wesentlichen
werden diese ordnungspolitischen Rahmenbedingungen durch das Bodenrecht (Bergrecht,
Agrarverfassung, Baugesetze etc.) gesetzt. Durch Vorschriften des Bodenrechts
kann auch ein Teileigentum am Boden ermöglicht werden (z.B. Erbbaurecht).
Durch verschiedene Maßnahmen kann die Funktionsfähigkeit des Bodenmarktes
gesichert werden. So wird z.B. aus Gründen der Rechtssicherheit der
Grundstücksverkehr einer staatlich vorgegebenen Form unterworfen (Kataster,
Grundbuchzwang, Beurkundungszwang beim Notar). Ebenso dienen Maßnahmen zur
Schaffung von Transparenz oder organisatorische Regeln für Umlegung oder Flurbereinigung
der Funktionsfähigkeit des Marktes.
Ein
dritter relevanter Bereich der Bodenordnung wird durch die gesamten Bodensteuern
geschaffen.
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