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Bodenreinertragslehre

anfang des 19. Jh. entstandene Schulrichtung in der Forstwirtschaft,
die das Ziel hatte, die größtmögliche Rente aus dem Waldboden zu
erwirtschaften. Zu deren Ermittlung wandte man erstmals Methoden dynamischer
Investi­tionsrechnung an, wobei Holzvorrat und Waldboden als getrennte
Kapitalien behan­delt wurden. Die geforderte Kapitalverzin­sung war der sog.
forstliche Zinsfuß, der i.d.R. 1% unter dem langjährigen Durch­schnitt des
landesüblichen Zinsfußes festge­legt wurde (3%).


Wurden die Umtriebszeit oder die anzubauenden Baumarten nach die­ser
Zinsforderung bestimmt, so ergab die Kal­kulation eine scheinbar hohe
Überlegenheit von
Nadelholzreinbeständen mit kurzer Um- triebszeit. Dabei wurden jedoch weder die
mit Monokulturen verbundenen Risiken noch die außerwirtschaftliche Funktion des
Waldes (Waldfunktionen) berücksichtigt. Deshalb fand die Bodenreinertragslehre
nur selten An­wendung. Größeren Einfluß hatte sie nur in der Sächsischen
Staatsforstverwaltung er­langt.              


Literatur: Ettdres, M., Lehrbuch der Waldwertrech­nung und Forststatik,
3. Aufl., Berlin 1919.




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