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Zinsfuß

(Zinssatz)
(1) der in Prozent ausgedrückte Preis für Fremdkapital. Er hat seine Basis in den Refinanzierungskosten des Kreditgebers und wird in seiner Höhe außerdem durch die Dauer der Fremdkapitalüberlassung, die Bonität des Kreditnehmers, die Qualität der gestellten Sicherheiten usw. bestimmt. Seine zeitliche Bezugsbasis ist i. d. R. ein Jahr, kenntlich gemacht durch den Zusatz p. a. (pro anno).
Neben dem landesüblichen Zinsfuß (Durchschnitt des Effektivzinsfußes für Staatsanleihen, Pfandbriefe und erstellige Hypotheken) kennt man noch den banküblichen Zinsfuß, der durch die einzelnen Banken autonom für die unterschiedlichen Kreditarten festgesetzt wird.
(2) In der Kosten- und Investitionsrechnung wird auch ein Zinsfuß für das Eigenkapital festgesetzt, der sich i. d. R. an vergleichbare Zinssätze des Kapitalmarkts anpaßt. Der landesübliche Zinsfuß bildet dann die Untergrenze. Von besonderer Bedeutung sind der interne Zinsfuß (Kapitalrentabilität, Rentabilität) und der Kalkulationszinssatz.
Zinsfuß oder Zinssatz ist der in Prozenten ausgedrückte Preis für die
Überlassung von Geldmitteln.


Der für Rechenzwecke in Hundertteilen zum Ausdruck gebrachte Preis für (Leih-) Kapital.



Begr. f. d. Höhe der Zinsen. Meist gleichbedeutend wie Zinssatz verwendet.

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