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Fremdkapital

auf der Passivseite der Bilanz (rechts) ausgewiesene Schulden eines Unternehmens. Das Fremdkapital, welches wirtschaftlich verursacht oder durch ein Rechtsgeschäft entstanden sein kann, steht dem Unternehmen nur befristet zur Verfügung. Gegensatz Eigenkapital.

Fremdkapital ist das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Unternehmung; es umfaßt diejenigen Teile der Passivseite einer Bilanz, die Gläubigeransprüche darstellen.

Der Fremdkapitalgeber hat Anrecht auf Zins und Tilgung.

Gegensatz:
Eigenkapital.

Sämtliche Schulden eines Unternehmens werden als Fremdkapital bezeichnet, wobei der Kapitalgeber nicht beteiligt, sondern Gläubiger ist. Langfristiges Fremdkapital (z.B. Pensionsrückstellungen) steht im wirtschaftlichen Sinn dem Eigenkapital durchaus gleichwertig gegenüber. Fremdkapital dient der Finanzierung des Anlage- und besonders des Umlaufvermögens. Man unterscheidet Fremdkapital entweder nach der Zeitdauer der Überlassung in langfristiges bzw. kurzfristiges oder nach der Art der Fremdkapitalaufnahme in Anleihen, Hypotheken und Kredite. Eine besondere Rolle spielt das Fremdkapital in der Form des Waren- oder Lieferantenkredits, der ein wesentlicher Faktor bei der Finanzierung des Umlaufvermögens ist. Zinskosten

Fremdkapital sind im Gegensatz zum Eigenkapital fremde Mittel, die der Unternehmung von außen durch die Gläubiger im Wege der Kreditfinanzierung oder von innen im Wege der Rückstellungsfinanzierung kurz-, mittel- und langfristig zur Verfügung gestellt werden.

(engl. outside capital, bounded capital, credit capital) Als Fremdkapital bezeichnet man die auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz ausgewiesenen Schulden eines Unternehmens. Fremdkapital wird einem Unternehmen von Gläubigern zur Verfügung gestellt (Verbindlichkeiten), oder es stellt potenzielle Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens dar, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht exakt bekannt sind (r Rückstellungen). Das idealtypische Fremdkapital wird durch einen Kredit bezeichnet, der folgende Merkmale aufweist: Die Fremdkapitalgeber (Gläubiger) sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen; der Fremdkapitalgeber besitzt einen verbrieften Anspruch auf Zins und Tilgungszahlungen (Zinsen, Tilgung); die Verzinsungs und Rückzahlungsansprüche sind erfolgsunabhängig; dem Fremdkapitalgeber entstehen aus dem Finanzierungsvertrag keine Haftungsverpflichtungen; im Insolvenzfall (Insolvenz) nimmt der Fremdkapitalgeber eine bevorzugte Gläubigerstellung ein und wird vorrangig vor den Gesellschaftern der Unternehmung bedient.

Fremdkapital (Kreditkapital) ist die zusammenfassende Bezeichnung für die in der Bilanz (auf der Passivseite) ausgewiesenen Schulden der Unternehmung. Fremdkapital steht den Unternehmen i. d. R. nur befristet zur Verfügung. Der Fremdkapitalgeber hat einen Anspruch auf vertragsgerechte Verzinsung und Rückzahlung der von ihm bereitgestellten Mittel ohne Rücksicht darauf, ob zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt genügend Zahlungsmittel angesammelt sind und für Zinszahlungen und Tilgungen zur Verfügung stehen. Den Gläubigern stehen aus ihrer Anlage keine Eigentümerrechte am Unternehmen zu, andererseits haften sie auch nicht für Verluste aus der Geschäftstätigkeit. Langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital dient dem Grundsatz der Fristenkongruenz entsprechend zur Finanzierung des Anlagevermögens, kurz und mittelfristiges Fremdkapital zur Finanzierung des » Umlaufvermögens. Formen des F.: Externes F., d. h. von Gläubigern in einem speziellen Finanzierungsakt eingebrachtes Kapital, kann in Form von Buchkrediten (Darlehen, Kontokorrentkredit) oder wertpapierrechtlich verbrieften Krediten (Industrieobligation, Wechselkredit) zur Verfügung gestellt werden. Internes F., im betrieblichen Umsatzprozeß ohne speziellen Finanzierungsakt entstandenes F., kommt nur in Buchform (z. B. Pensionsrückstellungen) vor. Nach der Kapitalüberlassungsdauer wird lang, mittel und kurzfristiges Fremdkapital unterschieden, ß. WondrakFremdkapitalrentabilität Finanzwirtschaftliche Kennzahlen

Auch: Kredit-, Gläubigerkapital, Schulden, Verbindlichkeiten. Kapital einer Bank o. a. Unternehmung, das aus der Fremdfinanzierung stammt. Umfasst alle Arten von Bank- und Handelskrediten, Schuldscheindarlehen, Anleihen u. a. Schuldverschreibungen und sonstigen Mitteln, die dem Kapitalgeber die Rechtsstellung des Gläubigers geben. Fremdkapitalgeber haben Anspruch auf Zinszahlung und Rückzahlung des gegebenen Kapitals, aber keine Mitgliedschafts-, Gewinnbeteiligungsrechte usw. wie die Geber von Eigenkapital in der Form des Beteiligungskapitals. Zum Fremdkapital rechnen auch Sonderformen der Kapitalbereitstellung wie Leasing.

zusammenfassende Bezeichnung für die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Schulden des Betriebes. Durch Fremdkapital stehen dem Betrieb Mittel in Form der Fremdfinanzierung zur Verfügung. Durch Fremdfinanzierung wird einem Betrieb Kapital zur Verfügung gestellt, das ihm, im Gegensatz zum Eigenkapital, nur für eine begrenzte Zeit zusteht. Der Fremdkapitalgeber erlangt kein Eigentum am Betrieb, sondern ist mit ihm auf Zeit schuldrechtlich gebunden. Nach der Fristigkeit des Kreditkapitals wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital unterschieden. Für die erforderliche Abgrenzung gibt es keine festgefügten Regeln; Konvention und sich auf bestimmte Fristen beziehende rechtliche Regelungen (z.B. im Aktiengesetz oder im Gesetz über die Deutsche Bundesbank) sprechen indessen für folgende Einteilung: (1)  Kurzfristiges Fremdkapital: Im engeren Sinne zählen dazu - in Anlehnung an die Forderung des § 19 Abs. 1 Nr. 1 BbankG an rediskontfähige Wechsel, dass sie innerhalb von drei Monaten (vom Tage des Ankaufs an gerechnet) fällig sein müssen — alle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Neben den Wechselkrediten rechnet man dazu z.B. Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite, sofern ihre Laufzeit maximal drei Monate beträgt. Im weiteren Sinne schliesst man alle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr ein, worauf auch die Regelung in § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB hindeutet, nach der der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten der Bilanz zu vermerken ist. In diesem Sinne gehören zum kurzfristigen Fremdkapital z.B. Wechselkredite, Kontokorrentkredite (jeweils mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr) sowie i. d. R. Lieferantenverbindlichkeiten und Kundenanzahlungen (Anzahlungen). (2)  Mittelfristiges Fremdkapital: Dazu zählen alle Formen der Fremdkapitalgewährung mit einer Laufzeit von drei Monaten bzw. einem Jahr bis zu vier Jahren (auf diese Abgrenzung zum langfristigen Fremdkapital deutet auch die Untergliederung der Verbindlichkeiten im aktienrechtlichen Bilanzschema des § 151 Abs. 1 in solche mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren und in andere Verbindlichkeiten hin). Neben Darlehen gehören dazu z.B. auch Kundenanzahlungen im Grossanlagenbau. (3)  Langfristiges Fremdkapital: Dazu werden alle Formen des Fremdkapitals mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren gezählt. So gehören z.B. im Regelfall Schuldscheindarlehen und Obligationen zu dieser Gruppe genauso wie Darlehen, deren Laufzeit mindestens vier Jahre beträgt.              Literatur: Wöhe, G./Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991.  

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