spezielle
Bodensteuer. Durch Umwidmung von Grundstücken entstehen beim Grundstückseigentümer
Planungs- und Sanierungsgewinne. Im Zusammenhang mit der Bodenpreisentwicklung
der Nachkriegsjahre wurde in den 70er Jahren überlegt, derartige "ungerechtfertigte"
Bodenpreiserhöhungen zu besteuern. Außer im Städtebauförderungsgesetz, das in
Sanierungsgebieten die Abschöpfung von Planungs- und Sanierungsgewinnen
vorsieht, ist eine Bodenwertzuwachssteuer bis heute nicht realisiert.
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