ein Begriff aus der Teilkostenrechnung. Er gibt die Summe an, die ein Kostenträger zur Erzielung eines Gewinns und zur Deckung der fixen Kosten beiträgt. Als Bruttodeckungsbeitrag eines Produkts wird daher die Differenz zwischen dem erzielbaren Preis und der Summe der variablen Kosten bezeichnet. Bezieht man diese Aussage auf eine Bezugsgrößenhierarchie, dann wird als Brutto-Deckungsbeitrag diejenige Summe verstanden, die nach Einführung der betreffenden Bezugsgröße und nach Abdeckung der auf sie zurechenbaren relativen Einzelkosten, die bei ihr und allen tiefer stehenden Bezugsgrößen erfaßt wurden, zur Abdeckung der restlichen Gemeinkosten und zur Erzielung eines Gewinns beiträgt; Deckungsbeitragsrechnung, Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten.
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