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Brutto-für-Netto-Rechnungslegung

Brutto-für-Netto (bfn)
Handelsklausel in Kaufverträgen, nach der der Kaufpreis ohne Abzug des Verpak-kungsgewichts vom Bruttogewicht der Ware berechnet wird. Der Preis bezieht sich somit auf das Gewicht der Ware einschließlich der Verpackung. Dies steht im Gegensatz zum §380 HGB, der einen Nettobezug vorsieht.

brutto für netto (b. f. n.) heißt eine Handelsklausel. die besagt, dass sich der Preis eines Gutes nach seinem Gewicht einschließlich dem Gewicht der Verpackung (Bruttogewicht) bemisst. Erfordern z. brutto für netto 10 kg Obst (Preis pro kg: 3 €) eine Verpackung von 1 kg, dann bezahlt der Kiiufer demnach für die Kiste Obst (11 kg) 33 €.



(b. f. n.). Handelsklausel, nach welcher der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware einschl. Verpackung (Tara) berechnet wird.

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