nach Abzug der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit vom Volkseinkommen
verbleibende Restgröße in der Verteilungsrechnung. Aufgrund von Erfassungs-
und Abgrenzungsschwierigkeiten wird die an sich
wünschenswerte Aufgliederung in Bruttoeinkommen aus selbständiger Arbeit und ein solches aus
Vermögen nicht vorgenommen.
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