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Volkseinkommen

Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Löhne, Gehälter, Mieten, Pachten, Zinsen, Gewinne usw.), die in einer bestimmten Periode den Inländern letztlich zugeflossen sind (Inländerkonzept). Das Volkseinkommen ist mit dem Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bzw. Inländereinkommen identisch und stellt eine der zentralen Grössen des Volkswirtschaftlichen Rechnungswesens dar. Volkseinkommen 1 Ab 1988 vorläufiges Ergebnis. Quellen: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch 1991 für die Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart, Mainz, 1991, S. 628. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 18, Volks- wirtschaftliche    Gesamtrechnungen,  Reihe 1.3, Konten und Standardtabellen 1990, Hauptbericht, Wiesbaden 1991, 5.166. Jahr\'         Mio. DM   in % des Volkseinkommens 1960         240 110         60,1              39,9 1965         358 450         65,3              34,7 1970         530 400         68,0              32,0 1975         800 570         74,2              25,8 1980      1 139 580         75,8              24,2 1985      1 406 770         73,0              27,0 1986      1 497 550         72,1              27,9 1987      1 550 000         72,6              27,4 1988      1 635 540         71,5              28,5 1989      1 734 320         70,4              29,6 1990      1 871 450         70,2              29,8   Deutschland wird das Volkseinkommen im Rahmen der Verteilungsrechnung in (Brutto-)Einkommen aus unselbständiger Arbeit und (Brutto-)Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen untergliedert; in der Verwendungsrechnung ergibt es sich aus --Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen minus Abschreibungen minus indirekten Steuern (bereinigt um die Subventionen) und in der Entstehungsrechnung entspricht es der Summe der Nettowertschöpfungen aller inländischen Produktionsbereiche zuzüglich der von Inländern aus dem Ausland bezogenen Faktoreinkommen abzüglich der von Ausländern im Inland erworbenen Faktoreinkommen. Die Bestimmungsgründe des Volkseinkommens werden in der theoretischen Volkswirtschaftslehre untersucht (Einkommens- und Beschäftigungstheorie).         Literatur: Brümmerhoff, D., Gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen, 2. Aufl., Köln 1982. Haslinger, F., Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, 4. Aufl., München, Wien 1986. Stobbe, A., Volkswirtschaftslehre I, Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 6. Aufl., Berlin u. a. 1984.

 Nationaleinkommen

(Sozialprodukt)
Mit Volkseinkommen bezeichnet man die Summe aller Einkünfte in einer Volkswirtschaft innerhalb einer bestimmten Periode. Dazu gehören das Inlands- und das Auslandseinkommen von Inländern, jedoch nicht das Inlandseinkommen von Ausländern. Das Volkseinkommen ist eine Größe in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Siehe auch: Bruttosozialprodukt

Syn. f. Nettonationaleinkommen (früher Nettosozialeinkommen) oder Nettonationalprodukt (früher Nettosozialprodukt) zu Faktorkosten. Das V. ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die Inländern in einer Rechnungsperiode zufließen. Es umfasst also das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt (das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen); Letztere fließen Selbstständigen, Arbeitnehmern und öffentlichen Haushalten zu. S. Gesamtwirtschaftliche Verteilungsrechnung.

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