Dazu gehören a) der Nachweis des Vermögens- und Schuldenstandes, b) der Nachweis des Eigenkapitals als Saldo von Vermögen und Schulden, c) der Hinweis auf Veränderungen des Vermögens und der Schulden, d) der Nachweis der Aufwendungen und Erträge, e) der Nachweis des Jahreserfolgs als Saldo von Aufwendungen und Erträgen, f) der Hinweis auf Veränderungen von Aufwendungen und Erträgen nach Art und Höhe, g) die Bereitstellung von aktuellen Zahlen für die Preiskalkulation, h) die Bereitstellung von aktuellen Zahlen für Kontrollzwecke, i) der Nachweis von Besteuerungsgrundlagen, j) der Nachweis als Beweisgrundlage bei Rechtsstreitigkeiten, Katalogausschreibung, k) die Bereitstellung von Auskünften für berechtigte Interessenten.
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