ist der Ausdruck für das Budgethandbuch. Dieses Budgethandbuch regelt die Verfahren der Budgetaufstellung und Kontrolle in einem Unternehmen. Folgende Kapitel können in einem solchen Handbuch beschrieben werden: Zwecksetzung des p Budgets und der Budgetkontrolle; Entwicklung des Budgetssystems; organisatorische Regelung der Budgetaufstellung; Aufgabenzuordnung auf die beteiligten Personen; zeitliche Reichweite der einzelnen Budgets; Verfahren der Budgetkorrektur; Termine für die Budgeteinhaltung und die Abfassung der Berichte; Mittel und Methoden zur Durchsetzung des Budgets. Herausgeber und verantwortlich für die Erstellung dieses Budgethandbuchs ist die Controllingabteilung (Controller) (vgl. Peemöller).
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