ist die geordnete Gesamtheit aufeinander abgestimmter Budgets. Die Vorgaben, die in den einzelnen Budgets formuliert sind, können die Dimension aller erfolgs- und finanzorientierten Grundgrößen des Rechnungswesens haben. Eine Verdichtung der einzelnen Budgets erfolgt in erster Linie in drei Richtungen: budgetierte Erfolgsrechnung, Budget der Finanzmittel sowie budgetierte Bilanz. Alle Teilbudgets »kristallisieren« sich letztlich in diesen drei Richtungen, die man auch als Erfolgsbudget, Finanzbudget und Bilanzbudget bezeichnet. Die Gesamtheit eines Budgetsystems kann die folgenden Teilbudgets enthalten: Absatzbudget, Produktionsaktionsplan, Fertigungskostenbudgets der Fertigungsstellen, Standardkalkulation der Herstellkosten, Materialkostenbudget, Beschaffungsbudget, Forschungs- und Entwicklungsbudget, Verwaltungs- und Vertriebsbudget und schließlich die »Kristallisationsbudgets« wie budgetierte Erfolgsrechnung, Finanzplan und Planbilanz.
Siehe hierzu auch Budget, Controlling.
In der Gesundheitswirtschaft:
Verknüpfung von mehreren oder vielen Budgets mit dem Ziel der Steuerung der Gesamtheit, auf die sich die Budgets beziehen. Letztlich ist das Ziel eines Budgetsystems die Selbststeuerung und damit Erhaltung des Gesamtsystems, für das die verschiedenen Budgets in ihrer Gesamtheit stehen.
In vielen westlichen Gesundheitssystemen wird zur Steuerung ein Globalbudget verwendet, aus dem sich die Budgets für die Teilbereiche des Gesundheitssystems ergeben. Dabei wird üblicherweise die mögliche Steigerung des Globalbudgets in einer Zeitperiode – meist ein Jahr – durch politischen Beschluss festgelegt. Aus diesem Beschluss leitet sich dann die maximal mögliche Steigerung der Einzelbudgets ab, wobei durch Umverteilungen innerhalb des Systems auch größere oder kleinere Steigerungsraten oder auch absolute Rückgänge von Budgets resultieren können.
In der Bundesrepublik Deutschland hat man sich gegen ein Globalbudget als Basis für das im Gesundheitswesen angewandte Budgetsystem entschieden. Vielmehr wird die maximale Steigerung der Ausgaben des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch eine gesetzliche Rahmenfestlegung bestimmt. Sie besagt, dass der mögliche Anstieg der Ausgaben vom Verordnungsgeber über die Feststellung der jeweiligen jährlichen Steigerungsraten der Grundlohnsumme festgelegt wird.
Das Budgetsystem für die gesetzliche Krankenversicherung besteht aus mehreren auf die verschiedenen Sektoren bezogenen Einzelbudgets zur Steuerung und damit Begrenzung der Ausgaben der GKV. Es umfasst Budgets für die Ausgaben für Krankenhausleistungen, für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für Arznei- und Heilmittel sowie für die Verwaltungskosten der Krankenkassen. Eingeführt wurde dieses System sektoraler Budgets durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der GKV (Gesundheitsstrukturgesetz, GSG) vom 21.12.1992, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat.
Auch die Anwendung von Budgets zur Steuerung des Ressourceneinsatzes im Krankenhaus kann als Budgetsystem ausgearbeitet sein, wenn das Krankenhausbudget auf Abteilungsbudgets oder inzwischen zum Teil auch auf Budgets für einzelne klinische Pfade heruntergebrochen wird.
geordnete
Gesamtheit aller aufeinander abgestimmter Budgets im
Rahmen der Budgetierung. Es umfaßt neben den Einzelbudgets für die
Organisationseinheiten drei verdichtete Zahlenwerke: Plangewinn- und
-verlustrechnung, Finanzplan (bzw. -budgets), Planbilanz.
Die Zusammenstellung aller Teilbudgets im Unternehmen ergibt das Budgetsystem, das aus den verschiedenen Funktionsbudgets wie z. B. Absatz, Fertigung, Beschaffung und Verwaltung sowie dem Erfolgsbudget, der budgetierten Bilanz und dem Finanzmittelbudget besteht. Insbesondere letztere Budgets sind notwendig, wenn neben die Erfolgsbetrachtung die Beurteilung der Liquidität tritt. Siehe auch Budget, Budgetierung und Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben).
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