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Bundeslaufbahnverordnung

Die Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten ist Teil des Beamtenrechts.
Danach sind die Ämter, die einem Beamten bei der Anstellung oder Beförderung
übertra­gen werden, in Laufbahnen zusammengefaßt. Es werden die Laufbahnen des
einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes unterschieden, die jeweils
eine bestimmte Vorbildung voraussetzen und i. d. R. einen Vorbereitungsdienst
mit Prüfung vorsehen. Ein Laufbahnwechsel ist zulässig, wenn der Beamte die
Befähigung für die neue Lauf­bahn besitzt. Innerhalb der Laufbahnen un­terscheidet
man folgende Ämter (vgl. Tab.).


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