(BSHG)
gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe, die zukünftig im 9. Buch des
Sozialgesetzbuches (SGB) aufgehen soll. Mit dem BSHG von 1961 wurde in der
Bundesrepublik Deutschland die Institution der allgemeinen öffentlichen
Fürsorge als Teil des Systems der sozialen Sicherung nach modernen rechts- und
sozialstaatlichen Grundsätzen reformiert und in Sozialhilfe umbenannt. Dabei
wurden insb. etliche vorher dem fürsorgerischen Ermessen freigestellte
Leistungen rechtlich weitgehend normiert und für die Bürger verwaltungsgerichtlich
einklagbare Leistungsansprüche geschaffen. Im Detail wurde das BSHG seit 1961
durch fünf Novellen und zahlreiche sonstige Änderungsgesetze oft abgeändert.
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