(BFH)
Dachverband von 51 Zentralfach- bzw. Bun-
desinnungsverbänden des deutschen Handwerks mit Sitz in Bonn für die
gemeinsamen fachlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der
selbständigen Handwerker. Die BFH, die 1949 gegründet wurde, repräsentiert die
Interessen der Handwerker in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Den
Zentralfach- bzw. Bundesinnungsverbänden gehören über Landesinnungsverbände die
Innungen eines Handwerks an. Die Innungsverbände sind juristische Personen des
privaten Rechts. Ihre Befugnisse sind in der Handwerksordnung geregelt (Zentralverband des Deutschen Handwerks).
(BFH). Sie wird von den 46 zentralen Fachverbänden des deutschen Handwerks gebildet. Geschäftsstelle: Berlin (beim ZDH). Die BFH hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihr angehörenden Fachverbände zu vertreten.
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