Chartervertrag
(von carta partita: alte, im Seefrachtverkehr zerschnittene Doppelurkunde). Sie ist die Beweisurkunde über das Bestehen und den Inhalt eines Charter-Frachtvertrages im Seeverkehr. Sie regelt sich nach den Bestimmungen der BIMCO (Baltic & International Maritime Conference).
Chartervertrag
(engl.) Charter Party (C/P). Die über einen Chartervertrag ausgestellte Beweisurkunde. Jede Vertragspartei erhält ein Belegstück der „carta partita", der im Zickzack zerschnittenen Doppelurkunde. Die C/P entspricht dem Frachtbrief im Landfrachtgeschäft.
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