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Chartervertrag

Charter Party, Charter-Partie auch Raumfrachtvertrag genannt, ist der in der Trampschiffahrt vorherrschende Vertrag (einem Mietvertrag ähnlich), bei dem der Schiffseigentümer dem Befrachter zur Beförderung von Gütern das ganze Schiff oder einzelne Laderäume oder -flächen zur Verfügung stellen kann. Begrifflich unterscheidet man zwischen folgenden Formen der Charter: Zeitcharter: Chartervertrag, in dem ein Schiffseigentümer seinem Vertragspartner das gesamte Schiff für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Man unterscheidet drei Formen der Zeitcharter, bei der sich die Vercharterung auf das ganze Schiff bezieht:
Bare-boat Charter: Es wird nur das Schiff, ohne Besatzung, Ausrüstung und Schiffsführung, verchartert.
Demise Charter: Es wird das Schiff mit Schiffsführung, aber ohne Besatzung und Ausrüstung, verchartert.
Standard Time Charter: Es wird das Schiff mit Schiffsführung, Ausrüstung und Besatzung verchartert.
Auch die Reisecharter (Voyage Charter) ist eine Form der Zeitcharter, bei der der Reeder dem Charterer sein ganzes Schiff oder einen Teil des Schiffes für den Seetransport einer Voll- oder Teilladung für eine bestimmte Reise zur Verfügung stellt (Voyage Charter). Der Reeder kann auch lediglich Teile des Schiffes verchartern:
Bei der Raumcharter werden lediglich bestimmte bezeichnete Laderäume des Schiffes befrachtet;
Bei der Slotcharter werden eine bestimmte Anzahl von Containerstellplätzen verchartert.
Für den Abschluß von Charterverträgen werden im Schiffahrtsgeschäft die von der BIMCO (The Baltic and International Maritime Conference) herausgegebenen Standardverträge verwandt und auf den Einzelfall abgestimmt. Aus der Sicht des Exporteurs bzw. Importeurs sind zum Beispiel bei der Raumfracht folgende Punkte besonders klärungsbedürftig:
Übernahme der Verladungs- und Löschkosten, Berechnungspreis für Frachtraten (zum Beispiel Raum, Gewicht, Entfernung usw.) (Seefrachtraten), Liegezeiten in den Häfen bzw. Reisedauer bis zum Bestimmungshafen, Zeitpunkt der Verschiffung, Vereinbarungen zu Überliegegeldern bei Verzögerung der Abfahrt (Demur-rage) bzw. Eilgeldern bei Beschleunigung der Fahrt (in der Regel 50% des Überliegegeldes).
Weiterhin sind Zeitklauseln (zum Beispiel Running Day, Working Day, Weather Working Day usw.) zu beachten. Jeder Partner eines Chartervertrages erhält eine Urkunde, die «Charter Partie» (Charter Party). In ihr sind die Rechtsbeziehungen zwischen Reeder und Befrachter detailliert geregelt. Die Rechtsbeziehungen zwischen Reeder und Empfänger der Ware werden durch das Konnossement bestimmt.

in der Seeschiffahrt und im Urlaubsflugver­kehr (Charterflug) üblicher Beförde­rungsvertrag.
Unterschieden werden Verträge für eine einzige Reise (Reisecharter), für meh­rere
Reisen (konsekutive Charter), für eine be­stimmte Zeit (Zeitcharter) oder die
Vermie­tung eines gesamten Schiffes (ohne Besatzung = Bare Boat Charter).


Der
schriftliche Weg wird Chartepartie ge­nannt (§ 557 HGB).




Schriftliche Vereinbarung im Rahmen eines Seefrachtgeschäftes; v. a. in der Trampschifffahrt. Vertragsgegenstand ist die Vermietung (Vercharterung) eines ganzen Schiffes (Vollcharter), eines verhältnismäßigen Teiles (Teilcharter) oder eines bestimmten Raumes des Schiffes (Raumcharter). Der Verfrachter schließt mit einem oder mehreren Befrachtern den Chartervertrag ab; dabei muss er sich den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Gegenpartei anpassen. Charterpartie. Es gibt u. a. folgende Charterformen: Zeitcharter, Reisecharter, Bareboat-Charter. Vgl. auch Stückgutvertrag.

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