Befrachter heißt, wer in der Binnenschifffahrt Verträge mit den Verladern schließt und den Binnenschifffahrtsunternehmen die Fracht bringt. Er ist sozusagen ein Frachtenhändler. In der Seeschifffahrt ist er derjenige, der mit einer Reederei einen Frachtvertrag zur Güterbeförderung abschließt.
Charterer
bezeichnet im internationalen Seeverkehr denjenigen, der mit dem Verfrachter den Frachtvertrag schließt. Bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger ist er Schuldner des Verfrachters. Der Befrachter wird in der Praxis auch als Verlader, Versender, Absender oder (bei Raumfrachtverträgen) als Charterer bezeichnet. Bei Transport von Stückgut/Containern ist er häufig ein Spediteur, der im eigenen Namen für Rechnung eines anderen (Versender) den Seefrachtvertrag abschließt. Bei Transport von Massengut sind es oft Industrie-/Handelsunternehmen, die Schiffe für bestimmte Reisen oder auf Zeit chartern. In der Binnenschiffahrt ist der Befrachter in der Regel ein Frachtenhändler, der selbst keine Schiffe besitzt, aber in eigenem Namen Frachtverträge abschließen darf und die Ladung auf Reederodet Partikuliere verteilt. Liefert der Befrachter die Ware dem Verfrachter selbst zum Transport direkt an oder auf das Schiff oder durch Übergabe an eine Landannahmestelle des Verfrachters, so gilt er auch als Ablader. Im Straßen-, Luft- oder Binnengütertransport ist er mit dem «frachtbriefmäßigen Absender» identisch.
Im Seefrachtgeschäft ist B., wer mit dem Verfrachter einen Seefrachtvertrag abschließt (kann z. B. ein Exporteur sein). B. und Ablader müssen nicht identisch sein. B. kann auch ein Spediteur sein. Bei anderen Transportgeschäften wird der B. als „frachtbriefgemäßer" Absender der Ware bezeichnet.
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